Sieben Jahre lang bauten US-Bundesstaatsanwälte einen Fall gegen Matthew Goettsche auf, den mutmaßlichen Kopf von BitClub Network — einem der größten Krypto-Betrugsfälle des vergangenen Jahrzehnts. Der Prozess stand kurz bevor. Dann entschied das Justizministerium, die Anklage fallen zu lassen.
BitClub vermarktete sich als Bitcoin-Mining-Pool: Anleger zahlten für einen Anteil an den Gewinnen aus der angeblichen Rechenleistung des Unternehmens. Laut Anklage gab es dieses Mining kaum wirklich. Das Geld neuer Anleger bezahlte die alten, und Gewinnberichte wurden im Nachhinein erfunden. Der Gesamtschaden wird auf 722 Millionen Dollar geschätzt, eingesammelt von Investoren weltweit.
Goettsche wurde bereits 2019 angeklagt — wegen Verschwörung zum Überweisungsbetrug und wegen Verkaufs nicht registrierter Wertpapiere. Drei Mitangeklagte haben sich bereits schuldig bekannt, darunter Joseph Frank Abel, der 2020 den Verkauf nicht registrierter Wertpapiere im Rahmen des Systems einräumte. In einem Gerichtsdokument wird Goettsche mit einer offenherzigen Beschreibung seines Geschäftsmodells zitiert: aufgebaut, so sagte er, „auf dem Rücken von Idioten".
Laut Bloomberg Law kam die Anweisung zur Einstellung aus dem Büro des stellvertretenden Generalstaatsanwalts in Washington, das die Staatsanwaltschaft in New Jersey anwies, den Fall zu schließen — mit Rechtskraft, sodass dieselben Vorwürfe künftig nicht mehr erhoben werden können. Kurz zuvor hatte Goettsches Verteidigung Anwälte mit direkten Verbindungen zu Trumps Umfeld hinzugezogen: Bradford Cohen, Anwalt und ehemaliger Teilnehmer von The Apprentice, sowie Brett Tolman, der sich auf präsidiale Begnadigungen spezialisiert hat.
Das Ministerium bezeichnete die Entscheidung als routinemäßige Überprüfung jahrelang laufender Verfahren. Doch das zeitliche Zusammentreffen — Lobbyarbeit durch Trump-nahe Anwälte und die plötzliche Aufgabe einer siebenjährigen Ermittlung — wirft bei früheren Staatsanwälten Fragen zum politischen Einfluss auf. Das Geld, das BitClub-Anleger verloren haben, kommt dadurch nicht zurück: Die Einstellung des Strafverfahrens bedeutet keine Entschädigung.



