In fünf Tagen wollte Meta eine weitere Entlassungsrunde still über die Bühne bringen. Stattdessen sieht sich der Konzern nun mit einer Bundesklage konfrontiert, die behauptet, dass nicht nur das Management, sondern ein Algorithmus mitentschieden hat, wer bleibt und wer gehen muss.
26 aktuelle und ehemalige Beschäftigte, die anonym als Doe 1 bis 26 auftreten, verklagten Meta vor dem US-Bundesgericht für den Nordbezirk Kaliforniens. Sie behaupten, beim Abbau von rund 8.000 Stellen im vergangenen Frühjahr habe sich das Unternehmen auf interne KI-Werkzeuge verlassen, um Mitarbeitende zu bewerten — den Assistenten Metamate, ein Bewertungssystem namens Checkpoint, das intensive KI-Nutzung belohnte, sowie Tastaturprotokolle, Browser-Aktivität und den KI-Token-Verbrauch pro Mitarbeiter.
Das Problem, so die Klage, sei, dass keine dieser Kennzahlen berücksichtigte, wer zum Zeitpunkt der Berechnung krankgeschrieben, in Elternzeit oder rechtmäßig mit der Pflege von Angehörigen beschäftigt war. Weniger erfasste Aktivität bedeutete einen niedrigeren Score, und ein niedrigerer Score erhöhte die Wahrscheinlichkeit einer Kündigung, unabhängig davon, ob die Abwesenheit gesetzlich geschützt war.
Die Kläger berufen sich auf den ADA, das Gesetz gegen Diskriminierung von Schwangeren und den Family and Medical Leave Act sowie auf neue Vorschriften aus Kalifornien und New York City, die Unternehmen verpflichten, algorithmische Einstellungs- und Personalwerkzeuge auf Verzerrungen zu testen. Schadenersatz fordern sie vorerst nicht, nur eine einstweilige Verfügung, die die für den 22. Juli geplanten Kündigungen bis zu einem unabhängigen Audit des Systems aussetzt. Individuelle Ansprüche gehen laut Arbeitsverträgen in ein privates Schiedsverfahren.
Meta nennt die Vorwürfe haltlos und betont, die endgültigen Entscheidungen hätten Menschen getroffen, keine Software. Anwälte, die den Fall verfolgen, beschreiben ihn dennoch als die erste große US-Klage, die Entlassungen gezielt als Ergebnis einer KI-Entscheidung anficht, ein Testfall dafür, ob Antidiskriminierungsrecht noch greift, wenn ein Unternehmen die Auswahl formal einem Algorithmus überlässt.



