Bybit reagiert auf den größten Kryptodiebstahl der Geschichte mit einem Mittel, das Börsen sonst selten nutzen: einer Klage. Das Unternehmen reichte beim US-Bundesbezirksgericht für den District of Columbia Zivilklage gegen Nordkorea selbst, dessen Geheimdienst RGB und die Lazarus-Gruppe ein, die im Februar 2025 rund 1,5 Milliarden Dollar in Ether und gestaktem ETH von Bybit erbeutet haben soll.
Parallel zur Klage erließ ein Bundesrichter eine einstweilige Verfügung: Wer identifizierte gestohlene Vermögenswerte hält — bislang unbenannte Beklagte, im Verfahren als "John Doe" geführt —, darf sie bis zum Ende des Verfahrens weder übertragen noch verkaufen. Pjöngjang wird vor Gericht natürlich nicht erscheinen, und kein US-Urteil zwingt Nordkorea zu einer direkten Zahlung. Genau darum geht es aber auch nicht: Die Verfügung gibt Bybit ein rechtliches Druckmittel gegen jede Börse, jeden Verwahrer oder OTC-Händler, auf dessen Konten die markierten Coins irgendwann auftauchen.
So läuft die Rückgewinnung nach solchen Angriffen meist ab: Gestohlene Token werden in tausende Transaktionen zersplittert, laufen über Mixer und Cross-Chain-Brücken und landen früher oder später doch auf einer Plattform, die sich vor US-Gerichten verantworten muss. Die Verfügung entzieht diesen Coins vorab jeden Anschein von "Sauberkeit" — wer sie annimmt, riskiert einen Verstoß gegen eine Bundesgerichtsentscheidung.
Bybit-Chef Ben Zhou bezeichnete den Angriff als Attacke "nicht nur auf Bybit, sondern auf das Vertrauen in die gesamte Branche". Nordkorea soll allein 2025 rund 2 Milliarden Dollar in Kryptowährungen erbeutet haben, über die Jahre summiert sich das auf mehr als 6,7 Milliarden. Die Zivilklage läuft neben den laufenden FBI-Ermittlungen und bestehenden Sanktionen und ist ein weiteres Druckmittel.



