Am Mittwoch hat Japans Oberhaus einen fast zwei Jahre andauernden Gesetzgebungsprozess abgeschlossen: Kryptowährungen sind nach japanischem Recht nicht länger nur ein Zahlungsmittel, sondern gelten nun offiziell als Finanzinstrument — in derselben Kategorie wie Aktien und Anleihen.
Das Gesetz verschiebt die Aufsicht über digitale Assets vom Zahlungsdienstegesetz in das Gesetz über Finanzinstrumente und Börsen (FIEA). Der Name klingt trocken, die Änderung ist es nicht: Börsen und Token-Emittenten unterliegen jetzt denselben Offenlegungs- und Anlegerschutzpflichten wie Wertpapierbroker, dazu kommen neue Insiderhandelsregeln, die für Krypto bisher schlicht nicht galten.
Für Anleger zählt vor allem die Steuer. Krypto-Gewinne werden in Japan derzeit als „sonstige Einkünfte" progressiv besteuert und können bei großen Summen bis zu 55 Prozent erreichen. Nach dem neuen Gesetz gilt ein pauschaler Satz von 20 Prozent (15 Prozent national, 5 Prozent regional) — genau wie bei Aktiengewinnen. Dieser Teil greift separat im Rahmen der Steuerreform 2028, während die generelle Neueinstufung voraussichtlich im Haushaltsjahr 2027 in Kraft tritt.
Spot-Bitcoin-ETFs wurden nicht direkt genehmigt — das ist ein eigener regulatorischer Prozess. Doch mit der Beseitigung der zentralen rechtlichen Hürde hat das Parlament die Tür geöffnet: Die Japan Exchange Group erklärte bereits, sie prüfe den Start der ersten inländischen Spot-Krypto-ETFs schon 2027, voraussichtlich aufgelegt von etablierten Finanzinstituten statt Krypto-nativen Firmen.
Die Strafen für unregistrierten Krypto-Betrieb wurden deutlich verschärft: Die Höchststrafe steigt von 3 auf 10 Jahre Haft, die Höchstgeldbuße von 3 auf 10 Millionen Yen (etwa 18.500 bis 61.600 US-Dollar). Ein klares Signal, dass Tokio Krypto ins Finanzsystem integrieren will, statt es am Rand operieren zu lassen.
Japan galt jahrelang als krypto-freundlich in der Rhetorik, aber gnadenlos bei der Besteuerung, was Kapital nach Singapur und in die VAE trieb. Dieses Gesetz soll genau diese Lücke schließen, ohne den Anlegerschutz zu lockern.



