Das US-Finanzministerium hat beschlossen, zwei eigene, seit Jahren drohende Regelvorschläge still und leise fallen zu lassen. Am 5. Oktober gab FinCEN — die für Finanzkriminalität zuständige Behörde des Ministeriums — bekannt, die Vorschläge von 2020 und 2023 zu eigenen Wallets und sogenannten Krypto-Mixern zurückzuziehen.
Der erste Vorschlag stammt aus dem Dezember 2020, aus den letzten Wochen der ersten Trump-Regierung. Er hätte Banken und andere Finanzinstitute verpflichtet, bei Transfers über 3.000 Dollar auf Wallets, die direkt vom Nutzer und nicht von einer Börse kontrolliert werden, die Identität der Empfänger zu überprüfen. Der zweite, von 2023, ging weiter: Er wollte internationales Krypto-Mixing nach Section 311 des Patriot Act als 'primäres Geldwäscherisiko' einstufen, mit Pflicht zur Meldung von Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes und sogar IP-Adressen.
Keine der beiden Regeln wurde je final verabschiedet, formal ändert sich also nichts: Pflichten zur Geldwäschebekämpfung, Sanktionskonformität und die Überwachung verdächtiger Aktivitäten bleiben wie bisher bestehen. Doch das Fallenlassen der Drohung selbst ist ein Signal. FinCEN räumte ein, dass die breite Definition von Mixing nicht nur Kriminelle erfasst hätte, die gestohlene Gelder waschen, sondern auch gewöhnliche Nutzer, für die Privatsphäre eine grundlegende Blockchain-Funktion ist — etwa um niemandem zu zeigen, wie viel sie besitzen.
Coin Center, eine Interessenvertretung, die seit Jahren in verwandten Fragen gegen das Finanzministerium klagt, nannte die Definition der 2023er-Regel 'außerordentlich weit gefasst' — sie erfasste selbst so alltägliche Dinge wie das Aufteilen einer Zahlung in mehrere Teile oder eine zeitlich verzögerte Überweisung, Techniken, die auch viele rechtstreue Nutzer aus reinem Datenschutzbedürfnis verwenden.
Die Entscheidung passt zur erklärten Linie der aktuellen Regierung, eher gezielte Regeln für digitale Vermögenswerte zu erlassen statt breiter Netze, die alle erfassen. Ganz vom Tisch ist das Thema für FinCEN aber nicht: Die Behörde erklärte, sie werde die Nutzung von Mixern im Zusammenhang mit illegalen Finanzflüssen weiter beobachten, nur eben ohne diese konkreten Regeln. Gezielte Ermittlungen und das Einfrieren einzelner Adressen — wie gegen nordkoreanische Hackergruppen — verschwinden nicht. Abgeschafft wurde die pauschale, automatische Datenerfassung gewöhnlicher Krypto-Halter, nicht die Aufsicht als solche.



