Großbritannien droht Krypto-Firmen mit 14 Jahren Haft wegen IRGC-Geldern

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Großbritannien droht Krypto-Firmen mit 14 Jahren Haft wegen IRGC-Geldern

Seit dem 17. Juli stuft Großbritannien die iranischen Revolutionsgarden als Bedrohung für die nationale Sicherheit ein. Krypto-Börsen riskieren nun bis zu 14 Jahre Haft für Gelder, die mit der Gruppe verbunden sind.

Am 17. Juli hat Großbritannien die iranischen Revolutionsgarden offiziell auf die Liste der Bedrohungen für die nationale Sicherheit gesetzt. Zusammen mit dem IRGC landeten unter Schedule 6A des Sicherheitsgesetzes auch die religiöse Bewegung IMCR und das russische „GRU-Freiwilligenkorps“ auf der Liste. Für die meisten Wirtschaftszweige blieb die Entscheidung nahezu unbemerkt. Für die Krypto-Branche entstand daraus ein sehr konkretes Problem.

Formal erwähnt das Gesetz weder Bitcoin noch Stablecoins. Doch die Formulierung „Geld oder alles von Wert, das direkt oder indirekt geliefert wird, auch über Unternehmen“ deckt standardmäßig jedes Krypto-Asset ab. Eine Börse, Verwahrstelle oder ein OTC-Desk, die Gelder mit IRGC-Bezug annehmen oder halten und dabei wissen oder begründet vermuten müssten, woher sie stammen, riskieren nun bis zu 14 Jahre Haft. Schon die bloße Vereinbarung, solche Gelder anzunehmen, kann mit bis zu 10 Jahren geahndet werden.

Das Problem liegt im Timing. Eine Blockchain-Überweisung wird in Sekunden bestätigt, aber wem eine Wallet tatsächlich gehört, klärt sich oft erst Wochen später — manchmal erst, nachdem das Geld längst über eine Börse gelaufen ist. Britische Unternehmen müssen jetzt praktisch alles dokumentieren: den genauen Zeitpunkt der Transaktion, welche Risikodaten zu dieser Wallet zu diesem Zeitpunkt vorlagen, wann ein IRGC-Bezug erstmals auftauchte und was das Unternehmen daraufhin unternommen hat. Das kommt einem bankähnlichen Sanktions-Screening näher als dem, worauf die meisten Krypto-Firmen bislang ausgelegt waren.

Eine Nuance sollte man nicht übersehen: Die Aufnahme in Schedule 6A ist nicht dasselbe wie eine Finanzsanktion. Sie friert Vermögenswerte nicht automatisch ein und blockiert auch keine Stablecoin-Smart-Contracts — dafür braucht es eine gesonderte Sanktionsmaßnahme. Das Gesetz sieht zudem Ausnahmen vor: angemessene Bezahlung für legale Waren und Dienstleistungen, humanitäre Arbeit nach anerkannten Standards, gesetzliche Verpflichtungen.

In der Praxis brauchen britische Krypto-Firmen jetzt eine Dokumentation, die einer Bank-Compliance-Akte ähnelt — und ein Fehler bei der Einschätzung des Wallet-Risikos führt nicht mehr zu einer Geldstrafe, sondern zu einer Haftstrafe.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Thema des Artikels

Was ist am 17. Juli genau passiert?

Großbritannien hat die iranischen Revolutionsgarden, die Bewegung IMCR und das russische GRU-Freiwilligenkorps in Schedule 6A des Sicherheitsgesetzes als Bedrohungen für die nationale Sicherheit eingestuft.

Welche Strafe droht Krypto-Firmen?

Bis zu 14 Jahre Haft für die Annahme oder das Halten von Geldern mit IRGC-Bezug, wenn die Firma deren Herkunft kannte oder hätte kennen müssen. Schon die bloße Vereinbarung dazu kann mit bis zu 10 Jahren geahndet werden.

Bedeutet das, dass IRGC-Vermögenswerte jetzt automatisch eingefroren sind?

Nein. Die Aufnahme in Schedule 6A ist keine Finanzsanktion. Sie friert Vermögenswerte nicht automatisch ein und blockiert keine Stablecoin-Smart-Contracts — dafür ist eine gesonderte Sanktionsmaßnahme nötig.

Wen genau betrifft das neue Gesetz?

UK-verbundene Börsen, Verwahrstellen, Zahlungsdienstleister, OTC-Desks, Stablecoin-Emittenten und grundsätzlich jeden britischen Einwohner oder in Großbritannien registrierte Rechtsträger — einschließlich gewöhnlicher Nutzer, die Werte erhalten.

Wie können sich Firmen vor dem Risiko einer Strafverfolgung schützen?

Durch detaillierte Aufzeichnungen: Zeitstempel der Transaktionen, zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbare Risikodaten der Wallet, wann ein IRGC-Bezug auftauchte und wie das Unternehmen reagierte. Das Gesetz lässt auch eine Verteidigung auf Basis angemessener Maßnahmen und Gutgläubigkeit zu.