Vor sechs Wochen hat der Senat den CLARITY Act beerdigt, das Gesetz, das Ordnung in den US-Kryptomarkt bringen sollte. Der Kongress steckt fest. Die Aufsichtsbehörden wollten nicht länger warten.
Am 1. Oktober stellte die SEC einen Vorschlag vor, wie Anlageberater und regulierte Fonds Kryptowerte für ihre Kunden verwahren dürfen. Die geltenden Regeln, in den 1940er-Jahren für Aktien und Anleihen geschrieben, haben Bitcoin nie vorgesehen — Berater müssen Kundenvermögen formal einem "qualifizierten Verwahrer" übergeben, meist einer Bank oder einem Broker, und die meisten davon fassen Krypto bis heute nicht an.
Der neue Entwurf eröffnet zwei Wege. Erstens: staatlich zugelassene Treuhandgesellschaften, sofern der Fonds deren Zulassung und schriftliche Schutzmaßnahmen gegen Diebstahl, Verlust und Missbrauch prüft und das jährlich erneut bestätigt. Zweitens: eine eng begrenzte Selbstverwahrung durch den Berater selbst, nur wenn kein passender Verwahrer zu finden ist — und das muss vierteljährlich neu bewertet werden, nicht einmal genehmigt und dann vergessen.
SEC-Chef Paul Atkins brachte es auf den Punkt: Bitcoin sei von einer Nischenkuriosität zu einer Billionen-Dollar-Anlageklasse herangewachsen, während die Regeln nicht mitgekommen seien. Kommissarin Hester Peirce ergänzte den selten erwähnten Punkt: Selbstverwahrung sei nicht für jeden das Richtige, aber vielen Krypto-Haltern liege die Kontrolle über die eigenen Schlüssel am Herzen.
Die öffentliche Kommentierungsfrist läuft 60 Tage nach Veröffentlichung im Federal Register. Einen einheitlichen Sicherheitsstandard für die staatlichen Treuhandgesellschaften selbst legt der Vorschlag nicht fest — das bleibt den einzelnen Bundesstaaten überlassen, und genau darüber dürften Verwahrer künftig streiten.



